ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN

des eingetragenen Vereins Waldviertler Streuobstbrenner,
ZVR 1507467561, Sonnleiten 152, 3911 Rappottenstein, Österreich.

Beim Verein Waldviertler Streuobstbrenner, im Folgenden kurz STREUOBSTBRENNER genannt, handelt es sich um einen Marktplatz für Streuobstbrenner mit der Online-Plattform  www.streuobstbrenner.at . Registrierte Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ware darf nicht an Minderjährige verkauft/geliefert werden. Weiters muss der Nutzer entweder eine Privatperson sein oder ein Gastronomiebetrieb, der das Produkt ausschenkt.

  1. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Jugendschutz

1.1. Diese AGBs gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen der STREUOBSTBRENNER, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der STREUOBSTBRENNER.

1.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsanbot. Ein Vertragsabschluss kommt durch eine Auftragsbestätigung in digitaler Form (per Mail) der STREUOBSTBRENNER rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen auch zur Legung von Teilrechnungen.

1.3. Bei der auf elektronischem Wege bestellten Ware (Online Shop) stellt die Zugangsbestätigung (über den Zugang der Bestellung des Kunden) noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn dies die STREUOBSTBRENNER ausdrücklich erklären.

1.4. Die Mitarbeiter der STREUOBSTBRENNER sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von den AGBs oder Listenpreisen abweichen.

1.5. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen. Er ist zur unverzüglichen Zurechtweisung von Abweichungen, zu der von ihm übermittelten Nachricht, verpflichtet.

1.6. Sämtliche Bekanntmachungen der STREUOBSTBRENNER stellen kein Angebot, sondern lediglich die Einladung zur Anbotsstellung durch den Kunden dar.

1.7. Für den Einkauf in unserem Onlineshop ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre ist gesetzlich verboten. Unser alkoholhaltiges Angebot richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene. Mit Ihrer Bestellung (verpflichtendes Anhaken der gleichnamigen Checkbox beim Bestellvorgang) versichern Sie uns, dass der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.

  1. Preise, Kosten

2.1. Die genannten Preise im Online-Shop gelten nur für Österreich, sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro inkl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben, aber exkl. Versandkosten. Schreib-, Druck- und Rechenfehler sowie außerordentliche Preisänderungen sind vorbehalten.

2.2. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

2.3. Die Versandkosten richten sich nach der Menge der bestellten Flaschen, werden automatisch berechnet und sind im Warenkorb entsprechend ausgewiesen.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Kompensationsverbot

Zahlungen im Webshop sind nur per Kreditkarte Visa und Mastercard, Sofortüberweisung oder Rechnung möglich.

3.1. Sämtliche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sohin haben Zahlungen bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, dass aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verein Waldviertler Streuobstbrenner eine Zahlungsfrist besteht oder in Rechnung oder Lieferschein ein Zahlungsziel eingeräumt wird. So wie die Einräumung eines Zahlungszieles bedarf jede Art von Rabatten oder Skontoabzügen zu ihrer Wirksamkeit der vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

3.2. Ist der Kunde mit Begleichung von Rechnungsforderungen in Zahlungsverzug geraten, steht der Verein Waldvierter Streuobstbrenner für die Dauer des Zahlungsverzuges selbst bei einem in der Geschäftsbeziehung sonst vereinbarten Zahlungsziel das Recht zu, die Lieferung entweder nur Zug um Zug gegen Barzahlung vorzunehmen oder die Lieferung nur gegen Vorauskasse zu verlangen, sohin nur bei vorhergehender Bezahlung des Kaufpreises mindestens drei Tage vor Lieferung diese durchzuführen. Solange bei Lieferung keine Barzahlung des gesamten Kaufpreises erfolgt ist oder – im Falle geforderter Vorauskasse – der vom Verein geforderte Vorauszahlungsbetrag nicht eingelangt ist, ist der Verein berechtigt, die bestellte Ware zurückzubehalten und die Lieferung zu verweigern.

3.3. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto des Vereins als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist der Verein Waldviertler Streuobstbrenner berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe insbesondere gemäß § 456 UGB zu begehren.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

3.6. Besteht Zahlungsverzug des Kunden, so ist der Verein berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassospesen gemäß Punkt 3.5. und sonstige Rechtsverfolgungskosten, anschließend auf Verzugszinsen gemäß Punkt 3.4. und zuletzt auf Kapital zu widmen.

3.7. Die Aufrechnung mit vom Verein Waldviertler Streuobstbrenner bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen; ebenso ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht zulässig.

3.8. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. www.mPAY24.com, dann gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahme, Haftungsbegrenzung

4.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Post und nur an die Bestellanschrift (Meldeanschrift). Lieferungen an abweichende Anschriften sind nicht möglich. Die STREUOBSTBRENNER liefern nur innerhalb von Österreich, nicht ins Ausland.

4.2. Zur Leistungsausführung sind die STREUOBSTBRENNER erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bei eingetretenem Zahlungsverzug mit Rechnungsforderungen des Vereins 3.2. Die Lieferfristen und -termine werden von den STREUOBSTBRENNERN nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

4.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 14-tägigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

4.4. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre der STREUOBSTBRENNER und/oder eines allfälligen Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe.

4.5. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.6. Eine Haftung für Verzugsschäden ist, soweit sie nicht gemäß Punkt 4.5. ausgeschlossen ist, mit 0,5 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

4.7. Wenn eine Lieferung infolge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind die STREUOBSTBRENNER berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

4.8. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen.

Gleichzeitig sind die STREUOBSTBRENNER berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

  1. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab dem Versandlager in 3911 Rappottesntein. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen ab zu nehmen. Die STREUOBSTBRENNER liefern unversichert. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verlustes sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Bereitschaft zur Übergabe. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen.

  1. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

6.1. Die STREUOBSTBRENNER behalten sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dieser einfache Eigentumsvor behalt an der Ware ändert nichts an der bereits in Punkt 5. geregelten Gefahrentragung, wonach die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verlustes sowie die Gefahr der zufälligen Verschlechterung  der Ware der Kunde trägt. Solange die Ware im Vorbehaltseigentum der STREUOBSTBRENNER steht, hat der Kunde jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren zu unterlassen. Eine gerichtliche oder behördliche Pfändung an der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware hat der Kunde unverzüglich den STREUOBSTBRENNERN anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, anlässlich einer gerichtlichen oder behördlichen Pfändung auf das Dritteigentum/Vorbehaltseigentum der STREUOBSTBRENNER hinzuweisen. In der Insolvenz ist der Kunde verpflichtet, den Masseverwalter oder Insolvenzverwalter unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum der STREUOBSTBRENNER und damit auf das Bestehen eines Aussonderungsrechtes der STREUOBSTBRENNER hinzuweisen.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die STREUOBSTBRENNER zur Sicherstellung und Verwertung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung der Rechnungsforderungen, nicht aufhebt. Allfällige Erlöse aus der Verwertung der Vorbehaltsware sind jedoch auf die Rechnungsforderungen samt Nebenforderungen anzurechnen.

6.3. Der Kunde ist berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Wird die Ware vom Kunden nicht an Endverbraucher weiterveräußert, tritt er den STREUOBSTBRENNERN bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die dem Kunden durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen sind. Der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern zu setzen, wonach diese Rechnungsforderungen an die STREUOBSTBRENNER abgetreten sind. Die STREUOBSTBRENNER sind berechtigt, die Einziehung dieser abgetretenen Kundenforderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

  1. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

7.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von acht Tagen, versteckte Mängel binnen drei Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal sechs Monate ab Annahme der Ware. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

7.3. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- oder Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

7.4. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an die STREUOBSTBRENNER zu liefern und abzuholen.

7.5. Die STREUOBSTBRENNER haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

7.6. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haften die STREUOBSTBRENNER nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften die STREUOBSTBRENNER nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung der STREUOBSTBRENNER gedeckt ist.

7.7. Eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

  1. Elektronischer Geschäftsverkehr

8.1. Bestellungen und sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen jedoch zur Wirksamkeit den fehlerfreien Zugang. Übermittlungsfehler, gleich welcher Ursache, gehen zu Lasten des Kunden.

8.2. Die STREUOBSTBRENNER behalten sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion ihrer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf der Website) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder um diese zu ersuchen.

  1. Elektronische Lieferscheine

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Lieferung auch mit einem elektronischen Lieferschein bestätigt werden kann. Dieser elektronische Lieferschein wird vor Ort ausgedruckt und dem Kunden mitgeschickt. Der Kunde hat diesen elektronischen Lieferschein sofort inhaltlich zu überprüfen. Wird vom Kunden nicht unmittelbar eine Rüge erhoben, so bestätigt der Kunde mit Annahme oder Unterfertigung des Lieferscheins, dass die Ware hinsichtlich Umfangs und Menge ordnungsgemäß angeliefert wurde.

  1. Flaschen und Gebinde

Flaschen und sonstige Gebinde sind Einweggebinde und sind vom Kunden selbst fachgerecht zu entsorgen. Der Verein nimmt diese nicht zurück.

  1. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung

11.1. Erfüllungsort ist der Vereinssitz der STREUOBSTBRENNER.

11.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.

11.3. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist das für den Vereinssitz örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig (Gerichtsstandsvereinbarung).

11.4. Die mit den Geschäftsbeziehungen der STREUOBSTBRENNER zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in der EDV der STREUOBSTBRENNER gespeichert und weiter verarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. Es wird hier auch an die Datenschutzbestimmung online verwiesen.

  1. Teilzahlungen, Ratenzahlungen und Terminsverlust

Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminsverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verzugszinsen zur sofortigen Zahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGBs rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden, so berührt es die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

Stand: 8.6.2020

Waldviertler Streuobstbrenner e.V.
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